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Urteil Marihuana-Fall

Hachen, 21.05.2008 01:15 Uhr (Werner Immig)

Wegen des professionell im großen Stil betriebenen Anbaus von Marihuana in der zu einer Drogen-Plantage umfunktionierten ehemaligen "Röhrtaler Kettenfabrik" in Hachen - wir berichteten darüber - erging jetzt ein erstes Urteil. Die 6.Große Strafkammer des Landgerichts in Arnsberg verurteilte den 35 Jahre alten Angeklagten E. aus Frankfurt wegen Beihilfe zum Drogen-Handel zu drei Jahren Haft.

Das Gericht konnte dem Angeklagten mehr als eine nur kurzfristige Beihilfe nicht nachweisen. Die Sache flog bekanntlich auf, als die Feuerwehr am 22. August zur Bekämpfung eines Hochwassers in das Hachener Fabrikgebäude eindrang. Hier schnappte dann auch die Polizei den Angeklagten, nachdem er zum Trocknen ausgelegte Marihuanapflanzen in 29 Säcke weggepackt hatte.

Mit der Aufdeckung der Hachener Drogen-Plantage "stach die Polizei in eine Eiterbeule", so der Staatsanwalt. Denn die anschließenden polizeilichen Ermittlungen führten zu dem Aufspüren von drei weiteren Drogen-Plantagen in Hessen. Der von einer Bande in den vier Plantagen betriebene Großanbau von Marihuana soll zu einem Gewinn von 2,8 Millionen Euro geführt haben.

Bisher konnten vier Personen verhaftet werden, nach weiteren wird gefahndet. Der Angeklagte selbst brach sein Schweigen erst am Schluss des letzten Verhandlungstages.

Nach seinen Ausführungen bot ihm ein alter Bekannter in Frankfurt im Mai 2007, also erst drei Monate vor Aufdeckung, für 10.000 Euro die Übernahme des Objektschutzes in Hachen an. Wegen seiner Schulden habe er das Angebot angenommen. Mit dem Anbau und der Verarbeitung des Drogenmaterials habe er nichts zu tun gehabt. Im Übrigen fiel auch der Beginn seiner Bewachertätigkeit mit der von der Bande veranlassten Demontage und Aufgabe der Hachener Plantage zusammen.

Wie der Vorsitzende des Gerichts,Richter Achim Nöllecke, ausführte, konnte dem Angeklagten auf Grund seiner nur kurzzeitigen Bewachertätigkeit von Mai bis August 2007 eine bandenmäßige Beteiligung an dem gesamten Plantagenbetrieb nicht nachgewiesen werden. Das war auch die Meinung des Staatsanwaltes Hummert, der den Angeklagten als das "kleinste Licht in der Kette" bezeichnete. Insoweit konnte dann für den Staatsanwalt und das Gericht dem Angeklagten nur eine Beihilfe zum Drogenhandel angelastet werden. Bei der Festsetzung der Haftstrafe von drei Jahren berücksichtigte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist und geständig war. Gegen ihn sprach aber das Ausmaß des Drogenbetriebes, an dem er beteiligt war.

Nicht vorbestraft und geständig

Nach dem Gutachten des Sachverständigen des Landeskriminalamtes ergaben die in Hachen sichergestellten 29 Säcke mit Marihuana-Material 154 Kilogramm konsumfähigen Stoff mit einem Wirkungsgrad von 6,2 Kilogramm so genanntem TAT.

Da nach den Ausführungen des Staatsanwaltes Marihuana ab einem Wirkungsgrad von nur 7,5 Gramm TAT strafbar ist, ging es bezüglich des Wirkungsgrades bei der in Hachen beschlagnahmten Menge "um fast das 1000-fache". Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Am 30. Mai beginnt vor dem Landgericht ein weiterer Prozess, bei dem sich dann "eine höhere Nummer in der Hierarchie der Bande" zu verantworten hat.

 

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